Ferienpark Langenfeld

Hotelanlage und Ferienhäuser

Projektverantwortlich: PEG Ferienpark Langenfeld Knaf GmbH

Die Grundstücke liegen an der L 10, südöstlich der Gemeinde Langenfeld. Das Stadtzentrum ist ca. 1 km entfernt, der Ortsrand in ca. 300 m zu erreichen. Das
Umfeld ist durch das Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ sowie durch land- und forstwirtschaftliche Flächen geprägt.

Zum Teil sind die Grundstücke bewaldet, jedoch überwiegend mit Sträuchern bewachsen. Sie weisen eine Südhanglage auf und ermöglichen einen freien Blick auf
die umliegende Landschaft.

Es besteht ein bestandskräftiger B-Plan, der im Jahre 1980 aufgrund einer Bauvoranfrage aufgestellt wurde, die eine Nutzung als Ferienhaus- und Hotelanlage vorsieht.

Übersicht der Flächen

Die unbebauten Grundstücke (Im Kreuzschlädchen / Vor Maleteister / In der Aarbach) bestehen aus mehreren zusammenhängenden Flurstücken und sind im Grundbuch von Langenfeld wie folgt bezeichnet:

Flur 3

  • Flurstück 13/1 mit ca. 1.046 m2
  • Flurstück 13/2 mit ca. 360 m2

Flur 5

  • Flurstück 26 mit ca. 2.868 m2
  • Flurstück 27 mit ca. 8.339 m2
  • Flurstück 29/2 mit ca. 2.898 m2

Flur 7

  • Flurstück 10 mit ca. 213.267 m2

Somit ergibt sich eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 228.778 m2

Bebaungsplan

Der Bebauungsplan sieht ein Sondergebiet für Freizeitnutzungen mit zwei unterschiedlichen Formen von Bauflächen vor.

Im südlichen Teil des Gebietes soll eine „Mittelpunktanlage“ entstehen, eine zentrale Hotelanlage, die in geschlossener Bauweise dreigeschossig errichtet werden darf. Zu dieser Anfage zählt noch ein Sportzentrum.

Zum anderen gibt es insgesamt 30 durch Baugrenzen gebildete Bauteppiche für Ferienhäuser. Die Gesamtzahl der möglichen Ferienhauseinheiten ist auf 18 im südlichen und 122 im nördlichen Teil des Bebauungsplanes begrenzt.

Es ist eine sehr lockere Bauweise vorgesehen, die textliche Festsetzung sieht eine Grundfläche von maximal 105 m2 je Bungalow vor. Die Erschließung des  Baugebietes erfolgt durch eine 3 m breite Straße, die sich schlaufenförmig den Berg hinaufzieht. Die Erschließung endet nicht mit den Baufeldern, sondern sieht einen (fahrtechnisch möglichen) Anschluss an die bestehende Wegebeziehung im Höhebereich des Saberges vor.