PEG Schleiden

Wohnraum und Gewerbe Konzept

Projektverantwortlich: PEG Projektentwicklungsgesellschaft Schleiden Knaf GmbH

Das Objekt ist in ruhiger Lage oberhalb des Stadtkerns von Schleiden gelegen und in massiver Bauweise auf einem parkähnlichen Grundstück in Hanglage errichtet
worden. Es besteht aus zwei Baukörpern, welche an eine Privatstraße angeschlossen sind. Zum Grundstück gehören ca. 5 Hektar Waldfläche.

Der zweigeschossige Altbau verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und 34 Bewohnerzimmer mit Nasszellen sowie Sozial- und Sanitärräume und einen ungenutzten Spitzboden. Zuletzt wurde das Hauptgebäude als Pflegeheim genutzt.

Der zweigeschossige Anbau verfügt im Untergeschoss über zwei abgeschlossene Appartements mit Zugang von außen, ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss und
einen ungenutzten Spitzboden. Im Gemeinschaftsbereich stehen eine Kapelle, Besucherzimmer, Verwaltungsräume, Speisesaal, Wirtschaftsküche sowie Lager- und Technikräume zur Verfügung.

Alt- und Anbau sind durch einen Treppenhausbereich voneinander getrennt. Das ebenfalls zweigeschossige Nebengebäude mit Erdgeschoss im Hang ist nicht unterkellert und verfügt über einen zwischen Hang und Gebäude eingeschlossenen, durch Stützmauern geschützten Innenhof, über einen Wohn-/Gemeinschaftsraum mit angeschlossener Küche im EG und insgesamt 6 Zimmern mit Badezimmer im OG.

Das Nebengebäude ist durch den Umbau ehemaliger Stallungen entstanden und wurde zuletzt als Gäste- und Angestelltenhaus genutzt.

Übersicht der Flächen

Hauptgebäude

  • Wohnfläche ca. 799 m2
  • Nutzfläche ca. 324m2
  • Verkehrsfläche ca. 236 m2

Anbau

  • Wohnfläche ca. 487 m2
  • Nutzfläche ca. 133 m2
  • Verkehrsfläche ca. 177 m2

Nebengebäude

  • Wohnfläche ca. 214 m2

Info

Insgesamt befindet sich das Hauptgebäude mit Altbau- und Neubauflügel sowie das Nebengebäude in einem soliden, in Teilen leicht renovierungsbedürftigen Zustand. Das Grundstück ist dem Eigenjagdbezirk Schleiden-Ost angegliedert.

Momentan besteht kein bestandskräftiger Bebauungsplan, der Flächennutzungsplan weist Fläche für den Gemeinbedarf aus.

Das Objekt darf nicht zu Handlungen und Zwecken verwendet werden:

  • die gegen die Katholische Kirche, ihre Glaubensbetätigung und ihr Wirken in der Gesellschaft gerichtet sind,
  • die den Grundsätzen und der Moral der Katholischen Kirche widersprechen,
  • oder geeignet sind, das Ansehen der Kirche sowie ihre Glaubens- und Sittenlehre zu bekämpfen oder öffentlich herabzusetzen.

Ausgeschlossen sind daher insbesondere Verwendungen, wie:

  • Spielhallen
  • Diskotheken
  • Sexshops
  • Einrichtungen, in denen Waffen o. ä. hergestellt werden
  • Zentren sektiererischer Vereinigung
  • Zentren mit esoterischer Ausrichtung
  • Zentren mit politisch extremer Ausrichtung.